Verpackungsgesetz für Gastronomie bzw. Restaurants

Mit den neuen Verpackungsgesetzen, die am 01.07.2022 eingetreten sind, sind nun alle Gastronomen, die Speisen mit jeglicher Verpackung umhüllen, verpflichtet sich beim Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Durch viele Nachfragen unserer Kunden, wie man die Lizenzgebühren für Ihre „Serviceverpackungen“ am besten abführt, haben wir etliche Telefonate mit den LUCID und Systembetreibern geführt und haben einen interessanten und zeitsparenden Mittelweg für euch gefunden.

Doch zuvor möchten wir euch ein paar wichtige Informationen mit auf dem Weg geben.

Denn Serviceverpackungen sind nicht gleich Serviceverpackungen und somit teilweise nicht vorbeteiligungsfähig!

Was sind Serviceverpackungen?

Serviceverpackungen sind solche, die Vorort mit Essen befüllt und an den Kunden weitergegeben werden.

 

In welchen Branchen wäre jedoch eine komplette Vorbeteiligung möglich?

Fleischereien, Bäckereien, Salattheken in Supermärkte, Restaurants, Dönerläden, Asia Imbisse, Marktstände, Stände in Markthallen, vor Ort Verkauf usw. ohne Lieferservice!

 

Was heißt es für Gastronomen mit Lieferservice?

Ob Ihr nun als Lieferservice Lieferando, Wolt oder selbst ausliefern geht, sobald die Serviceverpackungen das Restaurant verlassen, um das Essen an den Kunden zu liefern, gilt es als Versandverpackung.

Dies steht leider etwas versteckt in einem Infoblatt auf der Verpackungsregister Seite.

„Verpackungen, mit denen z.B. Speisen oder Getränke durch den gastronomischen Betrieb oder einen Lieferdienst an die Kunden geliefert werden, sind keine Serviceverpackungen. In diesen Fällen handelt es sich nach dem Gesetz um Versandverpackungen.“

„Sie haben die Möglichkeit, Serviceverpackungen bei Ihrem Lieferanten oder Großhändler „vorbeteiligt“ zu kaufen. In diesem Fall hat dieser bereits für das Recycling der Verpackungen bezahlt. Das nennt sich „vorbeteiligt“ und ist nur bei Serviceverpackungen möglich.“

Quelle: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Themenpaketseiten/Schaubild_Sonderregelung_fuer_Serviceverpackungen.pdf

 

Wie ist es bei Abholung?

Bei einer Abholung gelten die Verpackungen als Serviceverpackung und kann dementsprechend vorbeteiligt bezahlt werden.

 

Wie ist es mit der Lizenzierung, wenn man vorbeteiligte Verpackungen für Vorort und nicht vorbeteiligte Verpackungen für den Lieferdienst kauft?

Hierfür müsst Ihr ungünstigerweise beide Verpackungsmengen getrennt dokumentieren. Für die Versandverpackungen (nicht vorbeteiligten Verpackungen) müsst Ihr die Gewichtsangaben bei einem selbst ausgewählten Systembetreiber lizenzieren und die Mengen bei Lucid angeben.

 

Was nun, wenn man ein Restaurant hat, mit Lieferservice?

Wir empfehlen ausdrücklich, die Lizenzgebühren selbst zu übernehmen.

 

Die Vorteile:

  1. Keine Trennung zwischen Serviceverpackung und Versandverpackung nötig
  2. Vollständige Kontrolle über die Menge
  3. Keine unnötigen Extrakosten, da es bis zu 30 % Preisschwankungen bei den Systembetreibern gibt
  4. Ein geringer Arbeitsaufwand, falls Ihr Verpackungen bei uns bestellt. Da auf jede unserer Rechnungen, die zu berechnenden Verpackungsmengen ausgewiesen werden. (wir rechnen mit einem Arbeitsaufwand von ca. 30min für das gesamte Jahr)

 

Unser Service an euch

Falls Du über das Jahr grundsätzlich bei uns bestellt hast, bieten wir dir einen kostenfreien Service an, die Gewichtsmengen auszurechnen und eine Prognose für das Jahr aufzustellen.

Mit unserem Partner "Der Grüne Punkt", bieten wir außerdem Sonderkonditionen an, die zu 100 % transparent sind und mit den günstigsten Preisen auf dem Markt. Obendrein gibt "Der Grüne Punkt" uns die Möglichkeit, die Verpackungsmengen bis zum 31.08. jeden Jahres zu ändern. D.h. wir empfehlen euch erst im Juli jeden Jahres die Lizenzgebühren zu zahlen, da dadurch eine genauere Prognose möglich ist.

Falls Du diesbezüglich weitere Fragen hast, kannst du gerne eine Anfrage über unserem Kontaktformular erstellen und wir werden versuchen dir schnellstmöglich zu helfen.